Regierungs-Förderung für Erstkäufer*innen

Der Traum vom eigenen Zuhause ist für viele eine große finanzielle Herausforderung. Um den Erwerb von Wohnimmobilien zur Eigennutzung zu erleichtern, hat die Regierung im Rahmen des Bau- und Wohnraumpaktes eine wichtige Maßnahme beschlossen: Die Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechteintragungen.
Was bedeutet das konkret?
Seit 1. April 2024 entfällt für bestimmte Käufer*innen:
- Die Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises oder des Werts des Baurechts)
- Die Eintragungsgebühr für Pfandrechte (1,2 % des Pfandbetrags), sofern der Kredit zu mehr als 90 % für den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung der Immobilie verwendet wird.
Das kann eine Ersparnis von bis zu 2,3 % der Kaufnebenkosten bedeuten – in Zahlen: bis zu 11.500 €!
Wer profitiert von der Gebührenbefreiung?
- Erwerb muss dem dringenden Wohnbedürfnis dienen (Nachweis durch Hauptwohnsitzmeldung und Aufgabe des bish
- Gilt für entgeltlichen Erwerb – nicht für Schenkungen oder Erbschaften.
- Kaufpreis oder Pfandbetrag bis 500.000 € sind begünstigt. Für darüber hinausgehende Beträge fällt die Gebühr anteilig an.
- Keine Befreiung für Luxusimmobilien: Übersteigt die Bemessungsgrundlage 2 Mio. €, entfällt die Förderung.
Wichtige Fristen und Nachweise
Antrag auf Einverleibung im Grundbuch muss zwischen 01. Juli 2024 und 30. Juni 2026 einlangen.
Nachweise:
- Gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag, wenn die Immobilie bereits bezogen wurde.
- Oder innerhalb von drei Monaten nach Übergabe/Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren. Werden Nachweise nicht fristgerecht erbracht, wird die Gebühr nachträglich vorgeschrieben.
Was passiert bei Eigentumsaufgabe?
Wird innerhalb von fünf Jahren das Eigentum aufgegeben oder entfällt das dringende Wohnbedürfnis, müssen die Gebühren nachträglich in voller Höhe bezahlt werden.
Fazit
Die Maßnahme ist bis 30. Juni 2026 befristet und bietet eine einmalige Chance für Erstkäufer*innen, die Kosten beim Immobilienerwerb deutlich zu senken. Wer jetzt plant, Eigentum zu erwerben, sollte diese Förderung unbedingt nutzen!