Befristete Mietverträge: Streit zwischen Arbeiterkammer und Immobilienwirtschaft

Die Arbeiterkammer (AK) hat in einer aktuellen Analyse befristete Mietverträge am privaten Wohnungsmarkt scharf kritisiert. Laut AK sind drei von vier neuen Mietverträgen zeitlich begrenzt, meist auf drei Jahre. Dies führe zu Unsicherheit, höheren Kosten und mangelnder Planungssicherheit für Mieterinnen und Mietern. Besonders betroffen seien Familien und junge Menschen. Die AK fordert daher ein modernes Mietrecht mit klaren Mietobergrenzen, gedeckelten Zuschlägen und einem weitgehenden Ende befristeter Verträge.
Die Interessenvertretungen der Immobilienwirtschaft – der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) – widersprechen vehement. Sie werfen der AK vor, mit verzerrten Darstellungen Panik zu verbreiten und private Vermieter*innen pauschal zu verurteilen. Befristungen seien kein Ausdruck von Willkür, sondern oft notwendig, etwa bei geplanter Eigennutzung oder Sanierung. Zudem würden rechtliche Unsicherheiten und politische Eingriffe Vermieter:innen dazu zwingen, auf befristete Verträge zurückzugreifen.
Statistische Angaben der AK und der Immobilienverbände stehen dabei im Widerspruch: Während die AK von einem dramatischen Anstieg spricht, zeigen Zahlen der Statistik Austria nur einen moderaten Zuwachs befristeter Hauptmietverhältnisse.
Beide Seiten fordern Reformen – jedoch in entgegengesetzte Richtungen: Die AK will mehr Schutz für Mieter*innen, die Immobilienwirtschaft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Vermieterinnen und Vermieter.
Fazit:
Es braucht eine sachliche Debatte ohne pauschale Schuldzuweisungen. Viele Eigentümer*innen sind bemüht, faire und langfristige Lösungen mit ihren Mieterinnen und Mietern zu finden. Gleichzeitig ist Wohnen auch mit Kosten verbunden – von Instandhaltung über Sanierung bis hin zu gesetzlichen Auflagen. Die Immobilienbranche steht aktuell unter Druck, doch das Bild, das medial gezeichnet wird, entspricht nicht immer der Realität. Letztlich verfolgen beide Seiten legitime Interessen: Die einen möchten gut wohnen, die anderen wirtschaftlich nachhaltig vermieten.
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