Mindestbefristung von Mietverträgen – die Vor- und Nachteile

Wohnminister Andreas Babler kündigte im Juli 2025 an, dass die Regierung im September einen Gesetzesentwurf vorlegen wird, der die Mindestbefristung von Mietverträgen von drei auf fünf Jahre verlängert. Hier zur OTS-Aussendung. Ziel ist es, die zunehmende Zahl kurzfristiger Mietverhältnisse einzudämmen und mehr Stabilität und Sicherheit für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Gleichzeitig soll die Maßnahme auch zur Stärkung der Baukonjunktur beitragen.
Vorteile für Mieter*innen
- Mehr Planungssicherheit: Längere Vertragslaufzeiten bedeuten, dass Mieter*innen nicht alle drei Jahre mit einer möglichen Kündigung rechnen müssen.
- Weniger Umzugskosten: Durch längere Mietverhältnisse sinkt die finanzielle Belastung durch häufige Wohnungswechsel.
- Stabilere Lebensverhältnisse: Besonders für Familien oder ältere Menschen ist ein langfristiges Zuhause essenziell.
- Stärkung des Mieter*innenschutzes: Die Maßnahme ist ein Schritt hin zu einem regulierteren Wohnungsmarkt, in dem Wohnraum nicht primär als Spekulationsobjekt dient
Nachteile für Mieter*innen
- Weniger Flexibilität: Wer kurzfristig umziehen muss (z. B. wegen Jobwechsel), könnte durch längere Vertragsbindungen eingeschränkt sein.
- Wegfall von Befristungsabschlägen: Befristete Mietverträge sind oft günstiger. Längere Befristungen könnten diesen Preisvorteil schmälern.
- Verlängerte Kündigungsfristen: Auch wenn Mieter*innen nach einem Jahr kündigen dürfen, bleibt eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen
Vorteile für Vermieter*innen
- Planungssicherheit: Längere Mietverhältnisse bedeuten weniger Leerstand und geringere Kosten für Neuvermietung.
- Stabilere Einnahmen: Verlässliche Mieter*innen über fünf Jahre reduzieren das Risiko von Mietausfällen.
- Weniger Verwaltungsaufwand: Seltenerer Wechsel bedeutet weniger Aufwand für Inserate, Besichtigungen und Vertragsabschlüsse.
Nachteile für Vermieter*innen
- Weniger Flexibilität: Die Möglichkeit, die Wohnung nach drei Jahren neu zu vergeben oder selbst zu nutzen, wird eingeschränkt.
- Höheres Risiko bei problematischen Mieter*innen: Ein längerer Vertrag kann problematisch sein, wenn sich Mieter*innen als unzuverlässig herausstellen.
- Wegfall strategischer Befristungen: Manche Vermieter*innen nutzen kurze Befristungen, um leichter Mieter*innenwechsel zu ermöglichen oder Mietpreise schneller anzupassen
Kritische Bewertung
Die geplante Reform ist ein sozialpolitisch motivierter Eingriff, der vor allem auf die Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern abzielt. In einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem befristete Verträge zur Norm geworden sind, ist die Verlängerung der Mindestbefristung ein Versuch, mehr Verlässlichkeit und Fairness zu schaffen. Allerdings ist die Maßnahme nicht ohne Nebenwirkungen: Sie könnte dazu führen, dass Vermieter*innen künftig weniger bereit sind, Wohnungen zu vermieten, wenn sie sich zu stark eingeschränkt fühlen. Auch könnten Mietpreise steigen, wenn der Befristungsabschlag entfällt.
Fazit
Die Verlängerung der Mindestbefristung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Mieter*innenschutz, muss aber durch flankierende Maßnahmen wie z. B. rechtssichere Kündigungsregelungen, Förderung des Wohnbaus und transparente Mietpreisgestaltung ergänzt werden, um auch die Interessen der Vermieter angemessen zu berücksichtigen.